345. Alarmstufe rot beim Rundfunk: Urteil gegen unbedingte Zwangsgebühren - Prof Rieck

Prof. Dr. Christian Rieck - A podcast by Prof. Dr. Christian Rieck - Sâmbătă

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Roland Schatz von Media Tenor im Interview: Ein höchstrichterliches Urteil verpflichtet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seine Programmzusammensetzung transparent offenzulegen. Besteht über längere Zeit ein erhebliches Missverhältnis, kann der Rundfunkbeitrag ungerechtfertigt sein. Der Nachweis gilt als anspruchsvoll, ist jedoch mithilfe regelmäßiger Medieninhaltsforschung möglich. Das erwähnte Buch: https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... Derzeit gratis als PDF: http://de.mediatenor.com/images/Mahre... Media-Tenor: http://de.mediatenor.com/de STOPP: Bitte keine Mails an meine Uni-Adresse – nur dienstlich! Mein Videokurs (erscheint am 15. Dezember 2025): https://payhip.com/b/2qBmr Mein Buch Fürstengeld, Fiatgeld, Bitcoin – Wie Geld entsteht, einen Wert bekommt und wieder untergeht: https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... https://www.westarp-bs.de/978-3-92404... Die 36 Strategeme: Print: https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... Hörbuch: https://payhip.com/b/4nBZl WEITERE INFORMATIONEN VON TEAM RIECK Das neue Urteil zum Rundfunkbeitrag verändert die Governance-Struktur der Medien. Es stärkt die Rechenschaftspflicht der öffentlich-rechtlichen Sender und gibt Beitragszahlern ein einklagbares Informationsrecht. Damit werden sie zu aktiven Prinzipalen gegenüber ihren Agenten, den Rundfunkanstalten. 1. Informationsrecht als Korrektiv Im freien Markt zeigen Zuschauer und Werbeeinnahmen den Erfolg eines Senders. Bei öffentlich-rechtlichen Anstalten fehlt dieser Mechanismus – die Zwangsfinanzierung schafft ein Principal-Agent-Problem. Das Informationsrecht wirkt als Korrektiv: Sender müssen offenlegen, ob sie ihren gesetzlichen Auftrag zu Vielfalt und Ausgewogenheit erfüllen. Diese Transparenz macht die Qualität des öffentlichen Gutes „Rundfunkprogramm“ messbar und legitimiert seine Finanzierung. 2. Wissenschaftliche Medienanalyse als Beweis Die Hürde, ein „strukturelles, dauerhaftes“ Missverhältnis zu belegen, ist hoch, aber überwindbar. Nur Langzeitdaten erlauben belastbare Aussagen. Das Urteil erkennt wissenschaftliche Medieninhaltsanalysen als Beweismittel an. So können statt Einzelbeispielen systematische, replizierbare Studien herangezogen werden. Institute und Universitäten – etwa Mainz oder München – liefern seit Jahren Daten, die strukturelle Verzerrungen nachweisen. Dadurch wird das Informationsrecht praktisch durchsetzbar. WEITERES VON CHRISTIAN RIECK: YouTube: https://www.youtube.com/c/ProfRieck?s... Instagram: /profrieck Twitter: /profrieck LinkedIn: /profrieck Hinweis: Einige Links sind Affiliate-Links. Haftungsausschluss: Bildungskanal, keine Finanz- oder Medizinberatung. #profrieck #mediatenor #GEZ

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